Verblender und Riemchen

Als Verblender bezeichnet man einen Stein, der für die Außenschale (Vormauer) eines zweischaligen Mauerwerks verwendet wird. Das Verblendmauerwerk (die Verblendschale) wird üblicherweise als Sichtmauerwerk ausgeführt. Der Verblender muss frostwiderstandsfähig sein. Die Einstufung als frostwiderstandsfähiger Stein erfolgt nach DIN EN 772-18 (Prüfung mit 25 bzw. 50 Frost-/Tauwechsel).

Als Oberbegriff für frostwiderstandsfähige Steine (Verblender und Vormauersteine) wird im Allgemeinen nur die Bezeichnung Verblender verwendet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass an Verblender erhöhte Anforderungen (Frostwiderstand, Maßhaltigkeit, Rohstoffe) gestellt werden. Bei besonders hohen Anforderungen an die optische Gestaltung sind aufgrund höherer Maßhaltigkeit Verblender zu wählen.

In vielen Fällen, insbesondere bei Fassaden aus der Zeit 1870−1914 wurden im Unterschied zum Mauerwerksklinker besonders genau gefertigte Klinker als Verblender verwendet. Hierbei sind auch die Fugen besonders schmal und genau angelegt. Bei modernen Fassaden wurde diese Präzision im Regelfall nicht mehr erreicht.